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Die Förderung von Unternehmen in Sachsen

Einzelbetriebliches Förderverfahren –
Förderung betrieblicher Weiterbildung

 

Beim Einzelbetrieblichen Förderverfahren übernimmt der Europäische Strukturfonds zwischen 45 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.

Voraussetzungen

  • Das Unternehmen hat weniger als 500 Mitarbeiter.
  • Die öffentliche Hand ist mit nicht mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt.
  • Der Firmensitz oder eine Niederlassung ist in Sachsen.
  • Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich im Freistaat.
  • Weiterbildung erfolgt durch externe Dienstleister.
  • Der Förderbetrag liegt bei mindestens 200 Euro.

Höhe der Förderung

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei der Förderung Einzelbetriebliches Förderverfahren zwischen 35 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind es 25 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate.

 

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung beim Bildungsanbieter vor Erhalt des Zuwendungsbescheides der SAB eine Förderung ausschließt!

Die  Beantraung ist denkbar einfach und umfasst drei Schritte:

 

Schritt 1: Benutzen Sie zunächst den nachfolgenden Link der SAB (Sächsische Aufbaubank) und lassen sich so alle erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung auflisten:

 

 

http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/download_sf_2431.jsp

 

 

Schritt 2: Holen Sie, wie in den Antragsunterlagen gefordert, zwei Vergleichsangebote zu unserem Lehrgang bzw. Seminar ein. Um noch zwei weitere Angebote einzuholen, müssen Sie lediglich auf der Webseite des bildungsmarkt-sachsen.de zwei weitere Angebote auswählen, mit Preisinformation ausdrucken und Ihren Antragsunterlagen beilegen. Gerne unterstützen wie Sie auch bei der Antragstellung, Anruf genügt. Die Weiterbildungsdatenbank finden Sie hier:

 

klicken Sie einfach auf das folgende Symbol

Schritt 3: Stellen Sie den Antrag, eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der SAB eingereicht werden. Nach Rückmeldung durch die Sächsische Aufbaubank, dass die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gefördert wird, melden Sie sich für Ihr(en) Seminar bzw. Lehrgang bei der Eurobalance an.

 

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns an!

Video "Die Förderung von Unternehmen in Sachsen" - Alle wichtigen Infos im Überblick

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