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Spezialisierung in der Pflege und eine immer größer werdende Anzahl von spezifischen pflegefachlichen Schwerpunkten (z.B. 24-Stunden-Intensivpflege, Versorgung von demenziell erkrankten Menschen, Umsetzung von niedrigschwelligen Leistungen, Leben in Pflegewohngemeinschaften, etc.) bedürfen ein spezifiziertes Wissen für alle Berufsakteure.
Dieser Lehrgang stärkt Ihr pflegefachliches Wissen und aktualisiert dieses, um damit die Professionalität des Pflegeberufs weiter zu entwickeln.
Die exemplarisch ausgewählten Themen sind aktuell und an der beruflichen Praxis orientiert.
Die Weiterbildung soll eine Auseinandersetzung mit neuem Wissen ermöglichen, aber auch zum Nachdenken über das tägliche Handeln anregen und die Handlungskompetenz erweitern.
Das in dem Lehrgang vermittelte Wissen bildet die Grundlage einer jeden Beratungstätigkeit im Pflegesektor. Mit diesem Lehrgang wird so die Ebene für die Qualifikation des / der Pflegeexperten/in vermittelt.
Zugangsvoraussetzung
1. Berufliche Grundqualifikation
Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht, z. B. Sozialpädagogen oder Heilpädagogen. Auch Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits seit mindestens drei Jahren in der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 SGB XI/§ 14 SGB I tätig sind und die die in einem der oben genannten Berufe für die Pflegeberatung erforderlichen Kenntnisse erworben haben, können als Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI tätig werden.
2. Qualifikationsanforderungen
Zusätzlich zu den in ihrer Berufsausbildung oder ihrem Studium erworbenen Grundqualifikationen müssen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen nach § 4 sowie ein Pflegepraktikum nach § 5 nachweisen.
3. Lernmodule
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
eingeschränkter Alltagskompetenz infolge von Demenzerkrankungen
psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen
Pflegeberater nach § 45 SGB XI
Allgemeines Sozialrecht
Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
Prüfung
Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen
Soweit Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in ihrer Berufsausbildung, bei ihrer Berufsausübung, in ihrem Studium oder in Weiterbildungen eine der aufgeführten Qualifikationen bereits ganz oder teilweise erworben haben und in geeigneter Form nachweisen, können diese vom Bildungsträger Eurobalance anerkannt werden.
Entsprechende Prüfung der Lerninhalte anderer Weiterbildungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit auf ein Modul, kann kostenpflichtig auf Antrag erfolgen. Bearbeitungsgebühr 67,- Euro (inkl. MwSt.)
Qualifikationsnachweise / Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit einem Zertifikat belegt.
Abschluss Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI
Abschluss Experte/in Pflegefachwissen
Tages- Zeitplan:
berufsbegleitend, aller 14 Tage (Freitag-Sonntag)
Freitag:
1 + 2 UE |
14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Pause |
15:30 Uhr – 15:45 Uhr |
3 + 4 UE |
15:45 Uhr – 17:15 Uhr |
Pause |
17:15 Uhr – 17:45 Uhr |
5, 6 + 7 UE |
17:45 Uhr – 20:00 Uhr |
Gesamt: 7 Stunden
Samstag
1 + 2 UE |
08:30 Uhr – 10:00 Uhr |
Pause |
10:00 Uhr – 10:20 Uhr |
3 + 4 UE |
10:20 Uhr – 11:50 Uhr |
Pause |
11:50 Uhr – 12:00 Uhr |
5 UE |
12:00 Uhr – 12:45 Uhr |
Pause |
12:45 Uhr – 13:20 Uhr |
6 + 7 UE |
13:20 Uhr – 15:00 Uhr |
Pause |
15:00 Uhr – 15:15 Uhr |
8 + 9 UE |
15:15 Uhr – 16:45 Uhr |
Pause |
16:45 Uhr – 16:55 Uhr |
10 + 11 UE |
16:55 Uhr – 18:25 Uhr |
Pause |
18:25 Uhr – 18:35 Uhr |
12 UE |
18:35 Uhr – 19:25 Uhr |
Gesamt: 12 Stunden
Sonntag
1 + 2 UE |
09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Pause |
10:30 Uhr – 10:45 Uhr |
3 + 4 UE |
10:45 Uhr – 12:15 Uhr |
Pause |
12:15 Uhr – 13:00 Uhr |
5 + 6 UE |
13:00 Uhr – 14:30 Uhr |
Pause |
14:30 Uhr – 14:45 Uhr |
7 UE |
14:45 Uhr – 15:30 Uhr |
Gesamt: 7 Stunden
1 UE ≙ Unterrichtsstunde (45 Minuten)
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nächster Lehrgangstermin: Präsenzunterricht auf Anfrage
Lehrgangskosten
Die Kosten betragen bei Buchung des Lehrgangs Experte/in Pflegefachwissen pro Teilnehmer/in 1.000,00 Euro*.
*(inklusive gesetzlicher MwSt.)
Sie erhalten 20 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang
"Pflegeberater/innen § 7a SGB XI"
Fernlehrgang
Anmeldeformular für diesen Lehrgang: