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Durch sich immer wieder ändernde Strukturen im Gesundheits- und Pflegesektor besteht der Bedarf für eine stärkere Beratung von Klienten und Angehörigen. Die Beratungen sollen in der Klinik oder in der Häuslichkeit stattfinden. Oft fehlt jedoch Klienten und Angehörigen eine Übersicht, welche Leistungen von wem finanziert werden können. Ebenso verhindert der Case Manager institutionelle Versorungsbrüche und entlastet dabei pflegende Angehörige. Neben Krankenkassen sind daran auch andere Akteure des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte,
ambulante Dienste, Pflegeeinrichtungen) beteiligt.
Die Aufgaben des Case Managers gehen häufig über die einzelnen Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen hinaus. Case Manager arbeiten in Beratungseinrichtungen (BEKO-Stellen, Pflege- und Wohnberatung, Pflegestützpunkten), Krankenhäusern, Krankenkassen, ambulanten Einrichtungen, Pflegeheimen oder anderen Dienstleistungszentren des Gesundheitswesens.
In der Weiterbildung werden die Qualifikationen für die Aufgaben eines Pflegeberaters / Case Managers vermittelt.
Zugangsvoraussetzung
1. Berufliche Grundqualifikation
Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht, z. B. Sozialpädagogen oder Heilpädagogen. Auch Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits seit mindestens drei Jahren in der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 SGB XI/§ 14 SGB I tätig sind und die die in einem der oben genannten Berufe für die Pflegeberatung erforderlichen Kenntnisse erworben haben, können als Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI tätig werden.
2. Qualifikationsanforderungen
Zusätzlich zu den in ihrer Berufsausbildung oder ihrem Studium erworbenen Grundqualifikationen müssen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen nach § 4 sowie ein Pflegepraktikum nach § 5 nachweisen.
3. Lernmodule
theoretische und praktische Grundlagen des Case Management
arbeitsfeldspezifische Vertiefung
Prüfung
Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen
Soweit Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in ihrer Berufsausbildung, bei ihrer Berufsausübung, in ihrem Studium oder in Weiterbildungen eine der aufgeführten Qualifikationen bereits ganz oder teilweise erworben haben und in geeigneter Form nachweisen, können diese vom Bildungsträger Eurobalance anerkannt werden.
Entsprechende Prüfung der Lerninhalte anderer Weiterbildungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit auf ein Modul, kann kostenpflichtig auf Antrag erfolgen. Bearbeitungsgebühr 67,- Euro (inkl. MwSt.)
Qualifikationsnachweise / Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit einem Zertifikat belegt.
Abschluss Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI
Abschluss Experte/in Pflegefachwissen
Tages- Zeitplan:
berufsbegleitend, aller 14 Tage (Freitag-Sonntag)
Freitag:
1 + 2 UE |
14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
Pause |
15:30 Uhr – 15:45 Uhr |
3 + 4 UE |
15:45 Uhr – 17:15 Uhr |
Pause |
17:15 Uhr – 17:45 Uhr |
5, 6 + 7 UE |
17:45 Uhr – 20:00 Uhr |
Gesamt: 7 Stunden
Samstag
1 + 2 UE |
08:30 Uhr – 10:00 Uhr |
Pause |
10:00 Uhr – 10:20 Uhr |
3 + 4 UE |
10:20 Uhr – 11:50 Uhr |
Pause |
11:50 Uhr – 12:00 Uhr |
5 UE |
12:00 Uhr – 12:45 Uhr |
Pause |
12:45 Uhr – 13:20 Uhr |
6 + 7 UE |
13:20 Uhr – 15:00 Uhr |
Pause |
15:00 Uhr – 15:15 Uhr |
8 + 9 UE |
15:15 Uhr – 16:45 Uhr |
Pause |
16:45 Uhr – 16:55 Uhr |
10 + 11 UE |
16:55 Uhr – 18:25 Uhr |
Pause |
18:25 Uhr – 18:35 Uhr |
12 UE |
18:35 Uhr – 19:25 Uhr |
Gesamt: 12 Stunden
Sonntag
1 + 2 UE |
09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Pause |
10:30 Uhr – 10:45 Uhr |
3 + 4 UE |
10:45 Uhr – 12:15 Uhr |
Pause |
12:15 Uhr – 13:00 Uhr |
5 + 6 UE |
13:00 Uhr – 14:30 Uhr |
Pause |
14:30 Uhr – 14:45 Uhr |
7 UE |
14:45 Uhr – 15:30 Uhr |
Gesamt: 7 Stunden
1 UE ≙ Unterrichtsstunde (45 Minuten)
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nächster Lehrgangstermin: Präsenzunterricht auf Anfrage
Lehrgangskosten
Die Kosten betragen bei Buchung des Lehrgangs Experte/in Pflegefachwissen pro Teilnehmer/in 1.000,00 Euro*.
*(inklusive gesetzlicher MwSt.)
Sie erhalten 20 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang
"Pflegeberater/innen § 7a SGB XI"
Fernlehrgang
Anmeldeformular für diesen Lehrgang: