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Zur Anerkennung als Pflegesachverständige bzw. Pflegesachverständiger und zur Erstellung eines Zertifikates durch den Bildungsträger Eurobalance muss der Nachweis der Module 7a und 7b erbracht werden.
Ziel des Lehrgangs
Mit Beginn der Pflegeversicherung 1995 wurde die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit immer umfangreicher. Mit Hilfe von Pflegegutachten werden die Pflegebedürftigkeit sowie deren Grad festgestellt, um entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen, Unfallversicherungen oder auch Berufsgenossenschaften geltend zu machen. Im Jahr 2010 hat der MDK (Medizinische Dienste der Kassen) 792.964 Erstgutachten sowie 566.837 Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt. Dazu kommen 96.543 Widerspruchsgutachten. Gerade bei Widerspruchsbegutachtungen werden Pflegesachverständige hinzugezogen, wenn es darum geht, fehlerhafte Gutachten zu widerlegen oder Leistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren bei Sozialgerichten einzuklagen. Pflegesachverständige stellen den genauen Grad einer Pflegebedürftigkeit bzw. Behinderung fest. Hierbei wird dieses als Direktbegutachtung am Klienten durchgeführt oder auf Grundlagen von vorhandenen Gutachten, Befunden ect. Pflegesachverständige sind unabhängig und neutral. Sie sind selbstständig oder festangestellt tätig und das im Auftrag von Versicherungsträgern, Sozialgerichten, Pflegeeinrichtungen oder privaten Klienten (Pflegebedürftigen Angehörigen ect.).
Inhalte:
Modul 7a - Gutachter/in für Pflegebegutachtungen
50 Std. Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach
Begutachtungsrichtlinien des MDK
56 Std. Recht
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200 Std. Unterrichtsstunden
Modul 7b - Aufbaumodul Fachkompetenz - Pflegesachverständige/r
40 Std. Grundlagen eines Sachverständigen
56 Std. Kommunikation und Moderation
32 Std. Gutachtenarten und Erstellung
38 Std. Der Sachverständige im Sozial-, Zivil- und Strafverfahren
24 Std. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
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190 Std. Unterrichtsstunden
Gesamtdauer der Ausbildung: 9 Monate bei 10 Unterrichtsstunden pro Woche
Zulassungsvoraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die:
1. eine Ausbildung als Pflegefachkraft im Sinne des Altenpflege- oder
Krankenpflegegesetzes erfolgreich abgeschlossen haben
Berufsbezeichnungen: Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Krankenschwester / Krankenpfleger
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in
Kinderkrankenschwester /
Kinderkrankenpfleger
Altenpfleger/in
exam. Altenpfleger/in
2. eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ausgeführt haben
Einzureichender Unterlagen:
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Abschluss:
- Erstellung eines Beispiel-Pflegegutachtens
- Erstellung eines Beispiel-Gerichtsgutachtens
Qualifikationsnachweise / Abschluss
Der erfolgreichem Absolvieren der einzelnen Module wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit einem Zertifikat belegt.
Modul 7a - Zertifikat Gutachter / Gutachterin für Pflegebegutachtungen
Modul 7b - Zertifikat Fachkompetenz Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger
Wurden beide Module erfolgreich absolviert kann dem/der Teilnehmer/in ein
Zertifikat als Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger
bescheinigt werden.
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Lehrgangskosten
Die Kosten betragen bei Buchung des Gesamtlehrgangs Pflegesachverständige(r) (Modul 7a und Modul 7b) pro Teilnehmer/in 2.160,00 Euro*.
*(inklusive gesetzlicher MwSt.)
Sie erhalten 40 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang "Pflegesachverständige/r"
Fernlehrgang:
Anmeldung
Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer / Teilnehmerin ein eigenes Anmeldeformular aus:
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend
eine Anmeldebestätigung von uns.
Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.