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Gründung und Betreibung von

ambulanten Betreuungsdiensten

nach Bundesrecht

 

Mit der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durch den Bundesgesetzgeber können ambulante Betreuungsdienste nach Bundesrecht (Pflegeversicherungsgesetz) § 71 Abs. 1a  SGB XI gegründet werden.

 

Die Betreiber der neuen "Ambulanten Betreuungsdienste" sind hierbei vollwertige Partner bei den Landesverbänden der Pflegekassen und können, anders als die bisherigen nach landesrecht zugelassene Betreuungsdiente, den Sachleistungsbetrag bis zu 100 % (Pflegesachleistung), neben dem bisherigen zusätzlichen Entlastungsbetrag, bei den Pflegekassen abrechnen. 

 

Pflegebedürftige können bei den, nach bundesrecht, anerkannten Betreuungsdiensten Angebote über die Erbringung von Leistungen zur pflegerischen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung nutzen. Die hierfür entstehenden Aufwendungen werden bei der zuständigen Pflegekasse direkt durch den Leistungserbringer abgerechnet.

 

 

Das neue Leistungsdefinition:

Beispiele für Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag sind
  • Die pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung sollen den pflegebedürftigen Menschen helfen, trotz ihrers Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Unser Seminar vermittelt Ihnen:

  • Konzepte für die Einrichtung und Gründung eines Betreuungsdienstes gemäß             § 71 Abs. 1a SGB XI
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der verschiedenen Vorgaben im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • Wirtschaftliche und personelle Aspekte
  • Abschluss Versorgungsvertrag bei den Landesverbänden der Pflegekassen
  • Abschluss Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und Sozialträgern
  • Definition der Leistungen (pflegerische Betreuung u. Hilfen bei der Haushaltsführung)
  • Anforderung an das Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung gemäß                    § 112 SGB XI
  • Leistungsabrechnung mit Kassen, Sozialträgern und Klienten

 

 

 

Kosten:                  199,- Euro pro Teilnehmer/in/d  (inkl. gesetzlicher MwSt.)

 

Abschluss:             Teilnahmebescheinigung

Dieses Seminar ist jederzeit als E-Learning im "Virtuellen Klassenzimmer" möglich!

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Verbindliche Anmeldung: Seminar Gründung und Betreibung von ambulanten Betreuungssdiensten nach Landesrecht (Gesamtgebühr: 199,- EUR pro Teilnehmer)

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