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Basisqualifikation Helfer - Helferin für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

§ 45b und 45c SGB XI

Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig.

 

Innerhalb der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helferinnen und Helfe die Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Personen.

 

Betreuungs- und Entlastungsangebote können z.B. Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie mit geistigen Behinderungen (familienentlastende Dienste) sein, oder auch die Durchführung von Einzelbetreuungen beim Pfegebedürftigen. Möglich sind auch Entlastungsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige, bzw. Nahstehende im häuslichen Bereich.

 

Es werden insgesamt Tätigkeiten im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt.

 

Grundlage für die Anerkennung bildet dieser Lehrgang.

 

 

Inhalte des Lehrgangs:

 

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
  • Grundsätze der Handlungen in den Bereichen Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen und Hauswirtschaft
  • Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen
  • Grundwissen zu Anforderungen und Zielsetzungen der Betreuung- und Entlastung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Selbstmanagement und Reflektionskompetenz
  • Umgang mit herausfordernden Verhalten
  • Konflikt und Konfliktlösungen
  • Angebote der Betreuung, Beschäftigung und Unterstützung 

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Dauer der Fortbildung:

 

 40 UE

40 Unterrichtsstunden á 45 min

 

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Lehrgangskosten:

Die Kosten betragen pro Teilnehmer*in 229,00 Euro pro Teilnehmer*in (inkl. gesetzlicher MwSt.)

 

 

Termine:

 

Dieser Lehrgang ist jederzeit als E-Learning im "Virtuellen Klassenzimmer" möglich!

Anmeldung

*Hinweis Anerkennung:

Dieser Lehrgang wird in den folgenden Bundesländern anerkannt:

  • Brandenburg (NBEA-AnerkV-BB) 
  • Bremen (Verordnung über die Anerkennung v. Angeboten § 45 SGB XI)
  • Hamburg (HmbPEVO)
  • Hessen (PfluV)
  • Mecklenburg Vorpommern (BetrAngLVO)
  • Nordrhein-Westfalen (AnVöFo-NRW)
  • Rheinland-Pfalz (UntAngV-RP)
  • Sachsen-Anhalt (PflBetrVO-ST) 
  • Thüringen (ThürAUPAVO)

 

Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmenden ein eigenes Anmeldeformular aus:

 

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend

eine Anmeldebestätigung von uns.

 

 

Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.

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