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Basisqualifikation Helfer - Helferin für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

§ 45b und 45c SGB XI

Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig.

 

Innerhalb der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helferinnen und Helfe die Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Personen.

 

Betreuungs- und Entlastungsangebote können z.B. Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie mit geistigen Behinderungen (familienentlastende Dienste) sein, oder auch die Durchführung von Einzelbetreuungen beim Pfegebedürftigen. Möglich sind auch Entlastungsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige, bzw. Nahstehende im häuslichen Bereich.

 

Es werden insgesamt Tätigkeiten im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt.

 

Grundlage für die Anerkennung bildet dieser Lehrgang.

 

 

Inhalte des Lehrgangs:

 

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
  • Grundsätze der Handlungen in den Bereichen Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen und Hauswirtschaft
  • Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen
  • Grundwissen zu Anforderungen und Zielsetzungen der Betreuung- und Entlastung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Selbstmanagement und Reflektionskompetenz
  • Umgang mit herausfordernden Verhalten
  • Konflikt und Konfliktlösungen
  • Angebote der Betreuung, Beschäftigung und Unterstützung 

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Dauer der Fortbildung:

 

 40 UE

40 Unterrichtsstunden á 45 min

 

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Lehrgangskosten:

Die Kosten betragen pro Teilnehmer*in 229,00 Euro pro Teilnehmer*in (inkl. gesetzlicher MwSt.)

 

 

Hinweis für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat eine wesentliche Änderung für unseren bisherigen onlinebasierten Lehrgang 19 beschlossen. Zukünftig wird das Selbstlernformat durch ein interaktives Lernformat ersetzt. Dieses neue Format beinhaltet Videoveranstaltungen, die den Lehrgangsteilnehmern eine zeitlich flexible Teilnahme ermöglichen.

 

Wir sind überzeugt, dass diese Anpassung die Lernerfahrung erheblich verbessern wird und Ihnen die Möglichkeit bietet, auf qualitativ hochwertige Bildungsinhalte zuzugreifen, die sowohl praxisnah als auch auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sind.

 

Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses neue Format ab Mai 2025 anbieten zu können.

 

Lehrgangsteilnehmer, die sich derzeit im Lehrgang 19 befinden oder diesen bis Mai 2025 absolvieren, sowie alle, die diesen Lehrgang bereits erfolgreich abgeschlossen haben, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

 

Termine:

 

Dieser Lehrgang ist jederzeit als E-Learning im "Virtuellen Klassenzimmer" möglich!

Anmeldung

*Hinweis Anerkennung:

Dieser Lehrgang wird in den folgenden Bundesländern anerkannt:

  • Brandenburg (NBEA-AnerkV-BB) 
  • Bremen (Verordnung über die Anerkennung v. Angeboten § 45 SGB XI)
  • Hamburg (HmbPEVO)
  • Hessen (PfluV)
  • Mecklenburg Vorpommern (BetrAngLVO)
  • Nordrhein-Westfalen (AnVöFo-NRW)
  • Rheinland-Pfalz (UntAngV-RP)
  • Sachsen-Anhalt (PflBetrVO-ST) 
  • Thüringen (ThürAUPAVO)

 

Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmenden ein eigenes Anmeldeformular aus:

 

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend

eine Anmeldebestätigung von uns.

 

 

Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.

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