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Kontakt

Verantwortliche Pflegefachkraft - Pflegedienstleitung (PDL)

 

 

 

 Ziel des Lehrgangs

 

Die Pflegedienstleitung, bezeichnet als verantwortliche Pflegefachkraft, ist für die Leitung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung gesetzlich gefordert. (Ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, vollstationäre Pflegeheimeinrichtungen) 

 

Die Pflegedienstleitung trägt die fachlich – pflegerische Gesamtverantwortung für das gesamte pflegerische Management, Qualitätsmanagement und Hygienemanagement.

Neben der Planung, Organisation und Kontrolle aller Betriebsabläufe, gehört zum Aufgabenprofil das Personalmanagement, sowie die ständige Kontaktebene zu Angehörigen/ Betreuern, Ärzten und Kranken- / Pflegekassen.

 

  • 01        56 Std.    Psychosoziale Kompetenz    

  • 02       24 Std.    Betriebswirtschaftslehre      

  • 03       24 Std.    Betriebsorganisation           

  • 04       24 Std.    Personalführung                  

  • 05      196 Std.    Pflege                                 

  • 06       40 Std.    Kommunikation                    

  • 07       40 Std.    Soziologie                             

  • 08       40 Std.    Recht                                    

  • 09       16 Std.     Ethik                                     

_______________________________________

             460 Std.    Unterichtsstunden   

 

 

 

Lehrgangsqualifikation / -abschluss

 

Der Lehrgang wird nach den Vorgaben der Landesverbände der Pflegekassen in Verbindung der „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung“, sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und vollstationären Pflege  durchgeführt.

Der Lehrgang schließt nach erfolgreicher Teilnahme mit dem Abschluss „Verantwortliche Pflegekraft (PDL) zur Leitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach § 113 SGB XI ab.

 

 

Zulassungsvoraussetzungen:

 

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die:

 

1. eine Ausbildung als Pflegefachkraft im Sinne des Altenpflege- oder

Krankenpflegegesetzes erfolgreich abgeschlossen haben

Berufsbezeichnungen:                 Gesundheits- und Krankenpfleger/in

                                                       Krankenschwester / Krankenpfleger

                                                       Gesundheits- und 

                                                       Kinderkrankenpfleger/in

                                                       Kinderkrankenschwester /

                                                       Kinderkrankenpfleger

                                                       Altenpfleger/in

                                                       exam. Altenpfleger/in

 

2. eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ausgeführt haben

 

 

 

Durchführung des Lehrgangs:

 

Der Lehrgang zur verantwortlichen Pflegefachkraft  ist in neun Abschnitte unterteilt und auf eine Dauer von ca. 12 Monaten konzipiert.

Er wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Der gesamte Zeitaufwand wird mit 460 Stunden bewertet.

 

 

Lehrgangskosten

 

Die Kosten betragen pro Teilnehmer 2.300,00 Euro. (inklusive gesetzlicher MwSt.).

 

Termine:

 

Dieser Lehrgang ist jederzeit als E-Learning im "Virtuellen Klassenzimmer" möglich!

Anmeldung

 

Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer / Teilnehmerin ein eigenes Anmeldeformular aus:

 

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend

eine Anmeldebestätigung von uns.

 

Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.

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