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Pflegeberater / Pflegeberaterin § 7a SGB XI

 

 

 

Ziele des Lehrgangs

 

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist seit dem Jahr 2009 gesetzlich definiert und hat sich in der Praxis bewährt. Mit Fassung vom 22. Mai 2018 wurden durch den GKV-Spitzenverband die nachfolgenden Unterrichtsinhalte vorgegeben:

 

1. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

 

die Weiterbildung gliedert sich in die Module Pflegefachwissen, Case Management und Recht

 

in Verbindung mit dem integrativen Modul:

 

2. Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

 

gemäß der Rahmenverträge von Kostenträgern für Kurse pflegender Angehöriger, Anleitung von Helfer/in für niedrigschwelligen Leistungen sowie Individualberatung

Die Weiterbildung entspricht ebenfalls den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.

 

 

 

Zugangsvoraussetzung

 

Berufliche Grundqualifikation

 

Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als

 

  • Altenpfleger/in,
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r
  • Sozialpädagogen/-arbeiter /innen oder
  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit voraus.

 

Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht. Andere Berufe oder Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/ Studieninhalte insbesondere einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben oder eine mehrjährige Erfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen  oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger vorliegt.

 

 

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Lernmodule

 

Modul 1: Pflegefachwissen

Mindestumfang:   100 Unterrichtsstunden

Inhalte:

 

Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und   Gesundheitswissenschaften 

  • Fachbegriffe pflegerischer Leistungen
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Medizinische Bedarfe chronisch Kranker und pflegebedürftiger Menschen
  • Besonderheiten der Pflege und Betreuung bei Menschen mit kognigtiven, geistigen und psychisch bedingten Unterstützungsbedarfen
  • Qualitätssicherung pflegerischer und medizinischer Pflege
  • Kultursensible Pflege
  • Besonderheiten der unterschiedlichen Pflegesettings
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Abgrenzung der Behandlungspflege von der Grundpflege

 Pflegeberater nach § 45 SGB XI

  • Mitwirkung und Steuerung von Helferkreisen
  • Beratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und Pflegeanleitung
  • Curriculare Gestalung und Umsetzung von Pflegekursen
  • Rahmenverträge von Pflegekassen für Orientierungs-, Basis- und Spezialkurse
  • Rahmenverträge von Pflegekassen für die individuelle Pflegeanleitung

 

Modul 2: Case Management

Mindestunfang: 170 Stunden

Inhalte:

 

Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management

  • Definitionen und Funktionen von Case Management
  • Konzepte des Case Managements
  • Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit in interdisziplinären Kooperationen
  • Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung
  • Konzepte zur Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung
  • Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen

Arbeitsfeldspezifische Vertiefung

  • Interventionslogiken zur Umsetzung geltenden Rechts
  • Erstellen von individuellen Versorgungsplänen
  • Vermittlung des Beratungsprozesses gemäß 7a SGB XI- Richtlinie
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Konzepte integrativer Angehörigenarbeit und sonstige nahestehende Personen

Gesprächsführungs- u. Beratungskompetenz

  • Kenntnisse in der Kommunikation und Gesprächsführung
  • Vermittlung des Beratungsverständnisses gemäß der Pflegeberatungs-Richtlinien
  • Vermittlung personaler Kompetenz
  • Moderation (insbesondere von Fallkonferenzen)

 

Modul 3: Recht

Mindestunfang: 130 Stunden

Inhalte:

Allgemeines Sozialrecht

  • Aufklärung, Auskunft, Beratung, Antragsstellung
  • sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
  • Grundkenntnisse des Sozialverwaltungsverfahrens
  • Grundkenntnisse des Sozialgerichtsgesetzes

Besondere pflegerelevante Rechtsfelder

  • Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Pflegezeit- u. Familienpflegezeitgesetz
  • Leistungsrecht der Krankenversicherung (SGV V)
  • Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Rehabilitationsrecht (SGB IX)
  • Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Vertragsrecht der Pflege- und Krankenkassen
  • privates Vertragsrecht insbesondere bei Heim-, Betreuungs- und Pflegeverträgen
  • Grundlagen der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit
  • Datenschutz (DSGVO und BDSG)
  • Betreungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Bundesversorgungsgesetz

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Pflegepraktikum


Die Qualifikation zur Pflegeberaterin und zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines Praktikums in einem Umfang von neun Tagen.

Die Praktikumstage können auf verschiedene Einrichtungen verteilt werden. In Betracht kommen, z.B. die folgenden Einrichtungen:

  • Pflegedienst
  • Betreuungs- und Entlastungsdienst
  • Teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Pflege-Wohngemeinschaften
  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Pflegeberatungsstellen
  • Hospize und Hospizdienste
  • SAPV-Team

 

 

Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen

 

Soweit Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in ihrer Berufsausbildung, bei ihrer Berufsausübung, in ihrem Studium oder in Weiterbildungen eine der aufgeführten Qualifikationen bereits ganz oder teilweise erworben haben und in geeigneter Form nachweisen, können diese vom Bildungsträger Eurobalance anerkannt werden.

 

Entsprechende Prüfung der Lerninhalte anderer Weiterbildungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit auf ein Modul, kann kostenpflichtig auf Antrag erfolgen. Bearbeitungsgebühr 67,- Euro (inkl. MwSt.)

 

 

Qualifikationsnachweise / Abschluss

 

Bei erfolgreichen Abschluss der Module, sowie bei Vorlage der enstprechenden Praktikumsnachweise, werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin das

 

 

Zertifikat Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI

Zertifikat Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI

 

ausgestellt.

 

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Lehrgangskosten

 

Die Kosten betragen bei Buchung des Gesamtlehrgangs Pflegeberater/in 7a SGB XI (Modul 1, 2 und Modul 3) pro Teilnehmer/in 2.064,00 Euro*. 

 

*(Inklusive gesetzlicher MwSt.)

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Termine:

 

Dieser Lehrgang ist jederzeit als E-Learning im "Virtuellen Klassenzimmer" möglich!

Anmeldung

 

Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer / Teilnehmerin ein eigenes Anmeldeformular aus:

 

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend

eine Anmeldebestätigung von uns.

 

Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.

 Sie erhalten 40 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang

"Pflegeberater/innen § 7a SGB XI

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