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Ziele des Lehrgangs
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist seit dem Jahr 2009 gesetzlich definiert und hat sich in der Praxis bewährt. Mit Fassung vom 22. Mai 2018 wurden durch den GKV-Spitzenverband die nachfolgenden Unterrichtsinhalte vorgegeben:
1. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
die Weiterbildung gliedert sich in die Module Pflegefachwissen, Case Management und Recht
in Verbindung mit dem integrativen Modul:
2. Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
gemäß der Rahmenverträge von Kostenträgern für Kurse pflegender Angehöriger, Anleitung von Helfer/in für niedrigschwelligen Leistungen sowie Individualberatung
Die Weiterbildung entspricht ebenfalls den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.
Zugangsvoraussetzung
Berufliche Grundqualifikation
Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht. Andere Berufe oder Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/ Studieninhalte insbesondere einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben oder eine mehrjährige Erfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger vorliegt.
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Lernmodule
Modul 1: Pflegefachwissen
Mindestumfang: 100 Unterrichtsstunden
Inhalte:
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
Pflegeberater nach § 45 SGB XI
Modul 2: Case Management
Mindestunfang: 170 Stunden
Inhalte:
Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management
Arbeitsfeldspezifische Vertiefung
Gesprächsführungs- u. Beratungskompetenz
Modul 3: Recht
Mindestunfang: 130 Stunden
Inhalte:
Allgemeines Sozialrecht
Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
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Pflegepraktikum
Die Qualifikation zur Pflegeberaterin und zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines Praktikums in einem Umfang von neun Tagen.
Die Praktikumstage können auf verschiedene Einrichtungen verteilt werden. In Betracht kommen, z.B. die folgenden Einrichtungen:
Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen
Soweit Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in ihrer Berufsausbildung, bei ihrer Berufsausübung, in ihrem Studium oder in Weiterbildungen eine der aufgeführten Qualifikationen bereits ganz oder teilweise erworben haben und in geeigneter Form nachweisen, können diese vom Bildungsträger Eurobalance anerkannt werden.
Entsprechende Prüfung der Lerninhalte anderer Weiterbildungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit auf ein Modul, kann kostenpflichtig auf Antrag erfolgen. Bearbeitungsgebühr 67,- Euro (inkl. MwSt.)
Qualifikationsnachweise / Abschluss
Bei erfolgreichen Abschluss der Module, sowie bei Vorlage der enstprechenden Praktikumsnachweise, werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin das
Zertifikat Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI
Zertifikat Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
ausgestellt.
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Lehrgangskosten
Die Kosten betragen bei Buchung des Gesamtlehrgangs Pflegeberater/in 7a SGB XI (Modul 1, 2 und Modul 3) pro Teilnehmer/in 2.064,00 Euro*.
*(Inklusive gesetzlicher MwSt.)
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Termine:
Anmeldung
Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer / Teilnehmerin ein eigenes Anmeldeformular aus:
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend
eine Anmeldebestätigung von uns.
Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.
Sie erhalten 40 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang
"Pflegeberater/innen § 7a SGB XI