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Ziel des Lehrgangs
Jeder Betreuungsdienst gemäß § 71 Abs. 1 a SGB XI muss mit Stichtag 1. Juni 2021, eine verantwortliche Fachkraft für die Leitung des zugelassenen Dienstes, gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen nachweisen.
Die verantwortliche Kraft trägt die fachliche Verantwortung für das gesamte Leistungsspektrum über die Erbringung von Leistungen zur pflegerischen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Gemäß den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste, übertragen auf die verantwortliche Kraft gehören weiter administrative Aufgaben dazu, wie z.B. die Planung, Organisation und Kontrolle aller Betriebsabläufe. Zusätzlich gehört zum Aufgabenprofil das Personalmanagement, sowie die ständige Kontaktebene zu Angehörigen/ Betreuern, Ärzten und Kranken- / Pflegekassen.
56 Stunden Psychosoziale Kompetenz
24 Stunden Betriebswirtschaftslehre
24 Stunden Betriebsorganisation
24 Stunden Personalführung
196 Stunden Managementkompetenz
40 Stunden Kommunikation
40 Stunden Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen
40 Stunden Recht
16 Stunden Ethik
460 Stunden Gesamt-Unterrichtsstunden
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Lehrgangsqualifikation / -abschluss
Der Lehrgang wird nach den Vorgaben der Landesverbände der Pflegekassen in Verbindung der Richtlinie „Anforderung an das Qualitätmanagement und Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste“, vom 17. Juli 2019 durchgeführt.
Der Lehrgang schließt nach erfolgreicher Teilnahme mit dem Abschluss „Verantwortliche Kraft (BDL)-Betreuungsdienstleitung- zur Leitung von ambulanten Betreuungsdiensten nach § 112 a SGB XI" ab.
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Zulassungsvoraussetzungen:
1 a. Nachweis einer abgeschlossene dreijährige Fachausbildung als Pflegefachkraft im Sinne des Altenpflege- oder Krankenpflegegesetzes bzw. Pflegeberufegesetz.
erfolgreich abgeschlossen haben
oder
1b. Nachweis einer dreijährigen Fachausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich (z.B. Altentherapeut/in, Heilerziehungspfleger/in, Physiotherapeut/in , Ergotherapeut/in, ect.)
oder
1c. Nachweis eines einschlägigen Fachhochschul-/Hochschulabschluss aus den Bereichen Gesundheits- Pflege und Sozialbereich (z.B. Heilpädagogik, Sozialarbeit, etc.)
2. eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ausgeführt haben
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Durchführung des Lehrgangs:
Der Lehrgang zur verantwortlichen Kraft ist auf eine Dauer von ca. 13 Monaten konzipiert.
Er wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Der gesamte Zeitaufwand wird mit 460 Stunden bewertet.
Lehrgangskosten
Die Kosten betragen pro Teilnehmer/in/d 2.300,00 Euro. (inklusive gesetzlicher MwSt.).
Termine:
Sie erhalten 40 Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Lehrgang "Verantwortliche Kraft für ambulante Betreuungsdienste (BDL)"
Anmeldung
Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer / Teilnehmerin ein eigenes Anmeldeformular aus:
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung umgehend
eine Anmeldebestätigung von uns.
Bitte beachten Sie unsere AGB sowie Widerrufsbelehrung.