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Damit der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) im Bundesland Bayern abgerechnet werden kann, benötigen die Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung, durch das Landesamt für Pflege Bayern.
Innerhalb dieser niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helferinnen und Helfer die Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Personen.
Betreuungs- und Entlastungsangebote können z.B. Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie mit geistigen Behinderungen (familienentlastende Dienste) sein, oder auch die Durchführung von Einzelbetreuungen beim Pfegebedürftigen. Möglich sind auch Entlastungsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige, bzw. Nahstehende im häuslichen Bereich.
Es werden insgesamt Tätigkeiten im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt.
Ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfende müssen angemessen fachbezogen geschult (40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten) und regelmäßig fortgebildet werden, sowie laufend angeleitet und unterstützt werden.
Grundlage für die Anerkennung, in Bayern, bildet dieser Lehrgang.
Inhalte des Lehrgangs
Der Lehrgang besteht aus insgesamt drei Modulen
Modul 1 - Betreuung Pflegebedürftiger = 15 UE
Modul 2 - Kommunikation und Begleitung = 15 UE
Modul 3 - Unterstützung bei der Haushaltsführung = 10 UE
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Dauer der Fortbildung:
40 UE
40 Unterrichtsstunden á 45 min
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Es gilt hierbei nachfolgender Zeitplan:
Berufsbegleitender Lehrgang im "Virtuellen Klassenzimmer" als E-Learning, mit einem wöchentlichen Lehrstoffumfang von
10 Unterrichtsstunden
Termine:
Die Kosten betragen pro Teilnehmer*in 229,00 Euro pro Teilnehmer*in (inkl. gesetzlicher MwSt.)
Dieser Lehrgang wird im folgenden Bundesland anerkannt:
Anmeldung
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